Rechtsprechung
   BVerwG, 23.06.1967 - VII C 20.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,161
BVerwG, 23.06.1967 - VII C 20.66 (https://dejure.org/1967,161)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1967 - VII C 20.66 (https://dejure.org/1967,161)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1967 - VII C 20.66 (https://dejure.org/1967,161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Gesetz über die Führung akademischer Grade (GFaG) - Anforderungen an die Bestimmtheit von Ermächtigungen des Gesetzgebers an die Exekutive zur Regelung von Einzelfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 20

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 222
  • NJW 1968, 668
  • DVBl 1968, 253
  • DÖV 1967, 685
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1967 - VII C 20.66
    Daß auch Ermächtigungen des Gesetzgebers an die Exekutive zur Regelung von Einzelfällen so bestimmt und begrenzt sein müssen, daß Eingriffe in die Rechte des Staatsbürgers meßbar und in gewissem Umfange für ihn voraussehbar und berechenbar sind, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (BVerfGE 8, 71 [76]; 8, 274 [325 f.]; 9, 83 [86 f.]; 9, 137 [147]).

    Dafür ist nicht erforderlich, daß die Ermächtigung im Gesetz so bestimmt wie möglich umschrieben wird und das Gesetz Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung ausdrücklich im einzelnen bestimmt; für die Auslegung der Ermächtigungsnorm gelten die allgemeinen Grundsätze (BVerfGE 8, 274 [307]), das Gesetz muß eine rechtsstaatlich einwandfreie Deutung zulassen (BVerfGE 9, 137 [151/152]).

  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1967 - VII C 20.66
    Daß auch Ermächtigungen des Gesetzgebers an die Exekutive zur Regelung von Einzelfällen so bestimmt und begrenzt sein müssen, daß Eingriffe in die Rechte des Staatsbürgers meßbar und in gewissem Umfange für ihn voraussehbar und berechenbar sind, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (BVerfGE 8, 71 [76]; 8, 274 [325 f.]; 9, 83 [86 f.]; 9, 137 [147]).

    Dafür ist nicht erforderlich, daß die Ermächtigung im Gesetz so bestimmt wie möglich umschrieben wird und das Gesetz Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung ausdrücklich im einzelnen bestimmt; für die Auslegung der Ermächtigungsnorm gelten die allgemeinen Grundsätze (BVerfGE 8, 274 [307]), das Gesetz muß eine rechtsstaatlich einwandfreie Deutung zulassen (BVerfGE 9, 137 [151/152]).

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1967 - VII C 20.66
    Daß auch Ermächtigungen des Gesetzgebers an die Exekutive zur Regelung von Einzelfällen so bestimmt und begrenzt sein müssen, daß Eingriffe in die Rechte des Staatsbürgers meßbar und in gewissem Umfange für ihn voraussehbar und berechenbar sind, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (BVerfGE 8, 71 [76]; 8, 274 [325 f.]; 9, 83 [86 f.]; 9, 137 [147]).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

    Strafbarkeit der Arzneiproduktion

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1967 - VII C 20.66
    Daß auch Ermächtigungen des Gesetzgebers an die Exekutive zur Regelung von Einzelfällen so bestimmt und begrenzt sein müssen, daß Eingriffe in die Rechte des Staatsbürgers meßbar und in gewissem Umfange für ihn voraussehbar und berechenbar sind, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (BVerfGE 8, 71 [76]; 8, 274 [325 f.]; 9, 83 [86 f.]; 9, 137 [147]).
  • BVerwG, 19.11.1971 - VII C 31.70

    Freie Entfaltung der Persönlichkeit - Grundrechtlicher Schutz einer

    Das Berufungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23. Juni 1967 (BVerwGE 27, 222 [223]) gingen davon aus, daß ein Eingriff in die Ausübung rechtlich geschützter Befugnisse nicht vorliege.

    Inhalt und Gegenstand der Ermächtigung ergeben sich, worauf der Senat bereits in seinem Urteil vom 23. Juni 1967 (BVerwGE 27, 222 [224]) hinwies, aus dem Gesetz ohne weiteres: Ein von einer ausländischen Hochschule verliehener akademischer Grad darf im Inland von deutschen Staatsangehörigen und - abgesehen von den Fällen des § 3 Satz 2 GFaG - auch von Ausländern nur mit Genehmigung der Behörde geführt werden.

    Einen mit der Verfassung vereinbaren Gesetzeszweck sieht der Senat, wie in der früheren Entscheidung unter Hinweis auf einzelne Vorschriften des Gesetzes begründet wurde (BVerwGE 27, 222 [224]), im Schutz der deutschen akademischen Grade vor der unkontrollierten Führung ausländischer Grade; die Bedeutung der an den deutschen Hochschulen erworbenen Grade für die Wissenschaft und für den zur Führung des Grades Berechtigten soll nicht entwertet werden.

    Das Ausmaß der Ermächtigung ergibt sich aus Gegenstand, Inhalt und Zweck der der Behörde übertragenen Tätigkeit (vgl. BVerfGE 8, 275 [327]; BVerwGE 27, 222 [224]).

    Die Genehmigung hängt davon ab, ob der ausländische akademische Grad mit inländischen Graden vergleichbar ist, wofür es insbesondere auf die Bedeutung des fraglichen ausländischen Schulinstituts ankommt (BVerwGE 27, 222 [225]).

  • BVerwG, 18.06.1987 - 7 B 121.87

    Genehmigung zur Führung eines ausländischen akademischen Grades ("Doctor of

    Daß ein solcher "Grad" nach § 2 des Gesetzes über die Führung akademischer Grade vom 7. Juni 1939 (RGBl. I S. 985) - GFaG - nicht genehmigungsfähig ist, hat der erkennende Senat bereits entschieden (BVerwGE 27, 222 ; BVerwGE 39, 77 ; Beschluß vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 7 B 163.76 - ).

    Es ist geklärt, daß die Genehmigungsbehörde in einem Fall, in dem der ausländische Hochschulgrad von einer Institution stammt, die nach ihrem Rang im Bildungssystem des Herkunftslands nicht mit einer deutschen Hochschule vergleichbar ist, nicht verpflichtet ist, die individuelle wissenschaftliche Bildung des Graduierten nachzuprüfen (BVerwGE 27, 222 ).

  • OVG Saarland, 05.04.1979 - I R 151/78

    Führung eines ausländischen akademischen Grades; Verfassungsmäßigkeit des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67

    Verfassungswidrigkeit des Verbots der Führung ordnungsgemäß im Ausland erworbener

    Selbst diese sind inzwischen von dem Kriterium der Vergleichbarkeit abgerückt, auf das zunächst bei der Anwendung dieses Gesetzes abgestellt worden war (vgl. dazu BVerwGE 27, 222 ).
  • VG Stuttgart, 26.08.1993 - 8 K 3897/89
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß die Ermächtigung in § 2 AkadGFG diesen Anforderungen gerecht wird (BVerwGE 27, 222; E 39, 77).

    Weiterhin begründeten Täuschung, Irrtum über wesentliche Voraussetzungen und Unwürdigkeit, die nach § 4 Abs. 1 und 3 AkadGFG den Widerruf der Genehmigung rechtfertigten, auch die Ablehnung der Genehmigung (vgl. BVerwGE 27, 222, 224).

  • BVerwG, 21.06.1979 - 7 B 140.79

    Antrag auf Genehmigung zum Führen eines ausländischen akademischen Grades -

    Die Beschwerde verkennt nicht, daß nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Genehmigungsvorbehalt in § 2 GFaG mit der Verfassung vereinbar ist, meint aber gleichwohl, die Revision sei zuzulassen, weil gegenüber dem in BVerwGE 27, 22 [richtig: BVerwGE 27, 222 - d. Red.] (richtig: 222) "lapidar" Gesagten neue rechtserhebliche Gesichtspunkte vorgetragen würden.

    Mit diesem Vorbringen übersieht die Beschwerde, daß der beschließende Senat nicht nur in der von ihr allein erwähnten Entscheidung in BVerwGE 27, 222 die Verfassungsmäßigkeit des § 2 GFaG bejaht hat.

  • VGH Hessen, 04.03.1998 - 8 UE 1136/96

    Führung ausländischer akademischer Grade - Gleichwertigkeit

    Zwar hat sich die ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in erster Linie am Kriterium der "Vergleichbarkeit der verleihenden Institutionen" mit den deutschen Hochschulen orientiert (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juni 1967 - 7 C 20.66 - BVerwGE 27, 222 f., 225, 19. November 1991 - 7 C 31.70 - BVerwGE 39, 77 ff., 79, 25. August 1993 - 6 C 4.91 - BVerwGE 94, 73 ff., 75/76 = NVwZ 1994, 167, Beschluß vom 18. Juni 1987 - 7 B 121.87 - Buchholz 421.11 § 2 GFaG Nr. 9).
  • BVerwG, 27.08.1990 - 9 B 38.90

    Führung eines in der Sowjetunion erworbenen akademischen Grades in Deutschland

    Andererseits läßt das Berufungsgericht die Frage offen, ob das in der Freien und Hansestadt Hamburg als Landesrecht (vgl. BVerwGE 10, 195 ; 27, 222; 39, 77) fortgeltende Gesetz über die Führung akademischer Grade durch die Vorschrift des § 92 Abs. 3 BVFG verdrängt wird.
  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 5.92

    Genehmigung zur Führung ausländischer akademischer Ehrengrade -

    Diese Rechtsprechung hat sich in erster Linie am Kriterium der "Vergleichbarkeit der verleihenden Institutionen" mit den deutschen Hochschulen orientiert (vgl. BVerwGE 27, 222 [BVerwG 23.06.1967 - VII C 20/66] ; 39, 77 ).
  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 6.92

    Verleihung eines ausl. Ehrendoktorgrades (Bolivien)

    Diese Rechtsprechung hat sich in erster Linie am Kriterium der "Vergleichbarkeit der verleihenden Institutionen" mit den deutschen Hochschulen orientiert (vgl. BVerwGE 27, 222 [BVerwG 23.06.1967 - VII C 20/66] ; 39, 77 ).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.1998 - 10 L 4422/96

    Führungsgenehmigung; Professorentitel; Wissenschaftliche Gleichwertigkeit;

  • BVerwG, 24.05.1994 - 6 B 33.94

    Überprüfung von Landesrecht in der Revision - Nichtigkeit des Gesetzes über die

  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 52.72

    Verfügung des Wasser- und Schifffahrtsamtes - Haftungsbeschränkung des

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.1998 - 9 S 2880/96

    Führungsgenehmigung für akademischen Grad

  • VGH Hessen, 16.05.1991 - 6 UE 550/88

    Genehmigung zur Führung eines in den USA erworbenen Doktorgrades

  • BVerwG, 25.05.1972 - VII B 10.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 14.01.1972 - VII B 40.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1997 - 19 A 4423/95

    Anerkennung eines ausländischen Doktorgrades; Erteilung der Zustimmung zum Führen

  • VG Koblenz, 28.01.1997 - 7 K 1066/95

    Führung eines ausländischen, ehrenhalber verliehenen akademischen Grades in der

  • BVerwG, 07.02.1969 - VII B 166.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erlangung eines rumänischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.1991 - 19 A 2479/89

    Führung eines ausl. akad. Grades

  • OVG Hamburg, 06.11.1989 - Bf III 29/87

    Genehmigung zur Führung des akademischen Grades "Diplom-Physiker"; Akademischer

  • VGH Hessen, 14.04.1993 - 6 UE 428/91

    Führung eines ausl. akademischen Grades

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht